
Das Selbstverständnis der
RKS - Regionale Kulturstiftung auf der Basis der aktuellen Satzung

Ein wesentlicher satzungsbedingte Auftrag der Stiftung stellt die Angewandte Kunst in den Mittelpunkt der Aktivitäten immer dann, wenn es sich um ein bedeutendes Kulturerbe vergangener Zeiten und Epochen handelt.
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Die insbesondere in den Kunstwerken der Angewandten Kunst sichtbar gewordene und gespiegelte Vergangenheit der menschlichen, soziokulturellen und historischen Entwicklung wird in den Kontext und den Dialog mit der Gegenwart gesetzt, um somit Impulse und Denkanstöße für die kulturelle Entwicklung und des Kulturverständnisses in der Zukunft induzieren zu können.
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Die Kultur als allgemein gehaltenes Credo fördert den Zusammenhalt der Gesellschaft und das kulturelle Verständnis trägt zu einem Bildungs- und Kulturangebot auf breiter Basis für Menschen, Völker und Ethnien bei.
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Dafür steht die RKS - Regionale Kulturstiftung und übernimmt Verantwortung für unsere Vergangenheit, projiziert diese in die Gegenwart, und bildet somit eine Grundlage für ein breitbandiges Verständnis in der Zukunft.
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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO; sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliches Handeln, sondern ist unterstützend und fördernd tätig.
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Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das mehrköpfige Kuratorium, das für die Dauer von fünf Jahren bestellt ist. Vorstand und Kuratorium entscheiden über die Förderung der beantragten Projekte. Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
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Die Stiftung erfüllt ihre Aufgabe aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus den Zuwendungen, die nicht ausdrücklich zur Stärkung des Stiftungsvermögens bestimmt sind. Ein Rechtsanspruch dritter auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistung von der Stiftung besteht nicht.